Der Zweckverband

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Seine Aufgabe besteht in der Trägerschaft von Internatsschulen in Bayern.

            Satzung

Die Mitglieder

0Freistaat Bayern
Hauptmitglied
0Bezirke
Oberbayern, Unterfranken, Niederbayern
0Landkreise
Kehlheim, Kitzingen, Schweinfurt, Starnberg, Traunstein
0Städte & Gemeinden
Berg, Chieming, Ebrach, Gerolzhofen, Kehlheim, Mainburg, München, Seoon-Seebruck, Volkach, Wiesentheid, Würzburg

Organe

Chronik des Zweckverbandes

Im Jahr 1949 gegründet eröffnete der Zweckverband Bayerische Landschulheime von 1949 bis 1967 zwei unterfränkische (Gaibach, Wiesentheid) und zwei oberbayerische (Ising, Kempfenhausen), kommunale öffentliche Gymnasien – in Gaibach auch eine Realschule – mit Internaten und Tagesheimen/offene Ganztagsschulen. Anlass zur Gründung des Zweckverbandes war es, in einer Zeit politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruchs nach dem 2. Weltkrieg jungen begabten Menschen in öffentlichen Internatsschulen und in gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen den Weg zum Abitur zu eröffnen.

Chronik (folgt)